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Versicherungssumme
(optional 100 Mio. €)
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Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet, für verursachte Schäden an Personen oder fremden Eigentum, die schuldhaft, also auch fahrlässig verursacht wurden, zu haften. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, hilft Ihnen die private Haftpflichtversicherung, diese Schäden zu ersetzen.
Neben berechtigten Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Die private Haftpflichtversicherung unterstützt Sie auch bei diesen Rechtsverfahren und übernimmt z. B. Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren. Mit der Haftpflichtversicherung der DFV sind Sie auch auf Reisen und im Urlaub weltweit geschützt.
Haftpflicht bezeichnet die vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde.
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Vertrag, der zwischen einem Versicherer und einer Privatperson bzw. einer Firma geschlossen wird. Der Versicherer verpflichtet sich damit zum Ausgleich von Schadensersatz, wenn die versicherte Person einer anderen Person einen Schaden zufügt.
Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen – so z. B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist also eine bestimmte Form der Haftpflichtversicherung und kommt für Schäden auf, die Sie Privatpersonen und deren Eigentum zufügen.
Die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz gilt in Deutschland sowie bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. In Europa ist der Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt (z. B. während eines Studiums im europäischen Ausland). Auf der ganzen Welt ist der Zeitraum auf höchstens 5 Jahre begrenzt.
In der Versicherung für Familien sind minderjährige Kinder und auch erwachsene Kinder während der Schulzeit und der ersten beruflichen Ausbildung mitversichert, wenn Sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Als erste berufliche Ausbildung gelten Lehre und Studium, die ohne Unterbrechung aufeinander folgen. Wer als Student nach dem Bachelor direkt einen Master macht, ist ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Sobald es danach z. B. in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) geht, gilt die Familienversicherung nicht mehr.
Im DFV-HaftpflichtSchutz für Singles sind versichert:
Im DFV-HaftpflichtSchutz für Familien sind versichert:
Die Ausfalldeckung ist eine Leistung in der Privathaftpflicht-Versicherung. Sie erweitert den Leistungsumfang für den Fall, dass der Versicherte selbst geschädigt wurde. Wird dem Versicherten von einem anderen Menschen ein Schaden zugefügt, dann hat er das Recht auf Schadenersatz von dieser Person.
Allerdings ist nicht jeder Mensch in der Lage, das auch zu zahlen.
Ist die schuldige Person also nicht in der Lage, Schadenersatz zu zahlen und verfügt auch nicht über eine entsprechende Versicherung, springt die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung ein: Sie übernimmt die Kosten, die eigentlich die Gegenseite tragen müsste, wenn sie es nicht kann.
Je nach Versicherer und Tarifvariante kann eine Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung inklusive oder hinzubuchbar sein. Im DFV-HaftpflichtSchutz ist die Forderungsausfalldeckung immer enthalten.
Die Privathaftpflichtversicherung sieht keinerlei Regulierung von Schäden vor, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kraftfahrzeugs entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Police kommt für die Folgekosten eines privaten Unfalls auf – so wie der DFV-UnfallSchutz.
Nein, die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für eigene Schäden auf, sondern nur für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen. Zum Schutz des eigenen Hab und Guts empfiehlt sich eine Hausratversicherung wie der DFV-HausratSchutz.
Grundsätzlich schließt eine Familienzugehörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur versichert sind, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familienvertrag versichert sind. Es gibt jedoch auch Tarifvarianten, die Schäden von versicherten Personen untereinander begleichen – so wie der DFV-HaftpflichtSchutz. Hier leisten wir auch für Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander bei Personen- und Sachschäden. Das gilt allerdings nicht für reine Vermögensschäden.
Single | Familie | |
Versicherungssumme & Geltungsbereich | ||
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden Höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € (optional) | 20 Mio. € / 100 Mio. € (optional) |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € (optional) | 0 € / 300 € (optional) |
Weltweiter Schutz
| ||
Kautionsstellung bei Schäden im Ausland Bis zu 1.000.000 € europaweit | ||
Versicherte Personen | ||
Haus & Hof | ||
Fahrzeug & Vierbeiner | ||
Mitversicherte Tätigkeiten | ||
Versicherungssumme & Geltungsbereich | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden Höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € (optional) 20 Mio. € / 100 Mio. € (optional) |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € (optional) 0 € / 300 € (optional) |
Weltweiter Schutz
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Kautionsstellung bei Schäden im Ausland Bis zu 1.000.000 € europaweit | |
Versicherte Personen | |
Haus & Hof | |
Fahrzeug & Vierbeiner | |
Mitversicherte Tätigkeiten | |
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Telefon 069 958 69 915