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Stiftung Warentest "Sehr gut"
100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Auch bei Covid-19
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100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
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Auch bei Covid-19
Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 44 Familientarife und 53 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Je nach Voraussetzungen ist man gesetzlich oder privat krankenversichert. Der Leistungsumfang für Heilbehandlungen in Deutschland ist im Ausland meist deutlich geringer.
Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport aus dem Ausland oft nicht abgesichert ist.
Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz geht es für Sie sorglos in den Urlaub. Sie genießen vollen Versicherungsschutz weltweit in allen Reiseländern, inklusive eines Krankenrücktransports nach Deutschland.
Natürlich schützen wir Sie nicht nur im Ausland. Mit unseren starken Versicherungsleistungen aus dem DFV-ZahnSchutz, DFV-KlinikSchutz und DFV-AmbulantSchutz profitieren Sie von weiteren hochwertigen Absicherungsmöglichkeiten im Inland.
Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familienversicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland – und das ohne länderbezogene Einschränkungen.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet bis zu 100 % der während einer Reise entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 % der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Aufenthaltsland, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming- In.
Mit der kostenfreien 24h-Hotline DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance erhalten Sie im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.
Versichern können sich Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Die Auslandskrankenversicherung (Single) können Sie entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien schützt die versicherte Person und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau bzw. den Lebenspartner samt Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslands- oder Urlaubsreise alleine antreten.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder erlischt mit Beendigung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DFV sind Sie auf Reisen immer auf der sicheren Seite – auch während einer Pandemie! Wir leisten bei Corona-Infektionen im Urlaub und auf Reisen.
So können Sie auch in turbulenten Zeiten darauf vertrauen, dass Sie im Ausland bestens medizinisch versorgt werden.
Im Falle einer Corona-Infektion im Ausland stehen Ihnen alle Leistungen unserer Auslandsreisekrankenversicherung zu.
Sie profitieren weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen von unserem Pandemieschutz.
Eine Pflicht zum Nachweis einer Auslandskrankenversicherung besteht als Einreisender in Thailand, China, Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador (inkl. der Galapagosinseln), Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für den Iran. In der Dominikanischen Republik sowie in Venezuela besteht zwar keine Pflicht, allerdings muss der Auslandskrankenschutz evtl. bei der Einreisekontrolle nachgewiesen werden. Für Work & Travel-Programme in Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA ist die Auslandskrankenversicherung ebenfalls Voraussetzung für den Visum-Antrag.
Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Die Auslandskrankenversicherung kommt nur für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland auf.
Der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet die Krankheitskosten für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise. Wenn Sie wissen, dass der Aufenthalt länger dauert, dann ist eine Auslandskrankenversicherung mit einer längeren Laufzeit oder einer unbegrenzten Laufzeit sinnvoll.
Die Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sichert Sie weltweit für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise ab. Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind. So können Sie einfach unbeschwert verreisen.
Single | Familie | |
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single | Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | ||
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
| ||
Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden.
Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Heilmittel sind z. B.:
| ||
Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | ||
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | ||
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | ||
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | ||
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist. | ||
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes. | ||
weitere Vorteile | ||
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden.
Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | |
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | |
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | |
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist. | |
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes. | |
weitere Vorteile | |
Wer im Ausland erkrankt und zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, erhält oft hohe Rechnungen für Behandlungskosten und Medikamente. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erstatten diese Rechnungen nur teilweise oder gar nicht.
Eine Reisekrankenversicherung ist deshalb bei jedem Auslandsaufenthalt unentbehrlich. Für wenig Geld können Sie sich als Alleinreisender mit unserem Einzeltarif zur Auslandskrankenversicherung absichern. Reisen Sie mit Ihrer Familie, so bietet der Tarif DFV-AuslandsreiseSchutz für Familien einen praktischen Versicherungsschutz.
Schützen Sie sich vor unnötigen Urlaubskosten: Die Auslandskrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung erstattet bis zu 100 % der Kosten für Medikamente, Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte.
Nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Für einen Ambulanzflug kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Die Krankenkassen erstatten diese Kosten grundsätzlich nicht.
Mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sorgen Sie vor und haben somit bei medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten aus dem weltweiten Ausland einen leistungsstarken Versicherungsschutz.
Mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen bestens abgesichert. Sogar bei Reisen in die USA, Kanada oder Mexiko (sog. NAFTA-Staaten) besteht voller Versicherungsschutz - und das ohne Beitragszuschlag.
Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.
Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Telefon 069 958 69 915