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Der Rechner ermittelt anhand einer Faustformel einen ungefähren Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Gewünschter Krankentagegeldbetrag in EUR
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Wenn Sie Krankentagegeld erhalten, haben Sie bis zu Ihrer Genesung oder Berufsunfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung.
Das DFV-KrankenGeld zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit so lange, wie die Erkrankung besteht, jedoch maximal 12 Monate nach dem Auslaufen des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Genesung oder mit Anerkennung einer Berufsunfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente sowie dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht der Versicherung automatisch.
Gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit dieser Zusatzversicherung lassen sich Einkommensausfälle bei Krankheit oder Unfall mindern oder ausgleichen.
Es lohnt sich, zu Beginn des Berufslebens eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Die Krankentagegeldversicherung bietet allen Arbeitstätigen finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zu Beginn des Berufslebens.
Krankentagegeld ergänzt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Krankentagegeld wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheiten oder Unfällen gezahlt. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld, das nur einem Teil Ihres bisherigen Nettoeinkommens entspricht. Die finanzielle Lücke, die hierbei entsteht, kann durch die tägliche Auszahlung des Krankentagegeldes minimiert werden.
Der genaue Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn und in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages unterscheidet sich je nach Alter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn. Umso jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag. Des Weiteren richtet sich der Betrag auch danach, in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern.
Das Krankentagegeld sollte Ihre monatlichen Lebenskosten decken können, darf aber nicht nicht höher als das jährliche Nettoeinkommen sein.
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 78 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Nettogehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Nettoeinkommen.
Die Höhe des versicherten Krankentagegeldes legt der Kunde bei Abschluss der Versicherung fest.
Das Krankentagegeld sollte so festgelegt sein, dass es die Einkommenslücke zwischen Ihrem bisherigen Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate) und dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse abdeckt. Die genaue Höhe des ausgezahlten Krankengeldes hängt von individuellen Faktoren wie Einkommenshöhe, Steuerklasse, Kindern und weiteren Punkten ab. In der Regel liegt die Höhe bei weniger als 80 % des bisherigen Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so festgelegt werden, dass die Höhe der entstehenden Einkommenslücke nicht überschritten wird, da es ansonsten zu Kürzungen beim Krankentagegeld kommen kann.
Sie müssen Ihrer Versicherung ein ärztliches Attest, die Höhe des Krankengeldes und die Dauer des Bezuges mitteilen.
Im Krankheitsfall müssen Sie uns einen Nachweis der Krankenkasse über die Höhe und Dauer des Krankengeldbezuges und die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir innerhalb der ersten Woche nach Ende der Karenzzeit, jede weitere innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Danach zahlen wir rückwirkend das Krankentagegeld aus.
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse und Krankentagegeld von einer privaten Zusatzversicherung gezahlt.
Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). In der Regel erhält ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen krank ist, ein Krankengeld, das nicht höher ist als 70 % des Bruttoeinkommens oder maximal 90 % des Nettoentgeltes. Was der Arbeitnehmer am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt, liegt regelmäßig noch einmal niedriger, da die Sozialabgaben abgezogen werden. Das Krankentagegeld wird von einem privaten Zusatzversicherer gezahlt und gleicht die Differenz, sofern in passender Höhe abgesichert, zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld der gesetzlichen Kasse aus.
Das Krankentagegeld endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. In Ausnahmen können Sie jedoch noch bis zu 6 Monate ein Krankentagegeld beziehen.
Wenn Sie berufsunfähig sind, endet der Vertrag mit uns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Sofern zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beansprucht werden, leisten wir bis zu 6 Monate lang weiter ein Krankentagegeld.
Wenn Ihnen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sollten Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen.
Sobald Sie arbeitsunfähig werden und dies von einem Arzt bescheinigt bekommen haben, sollten Sie dies schnellstmöglich Ihrem Versicherer melden. Dieser braucht spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der Karenzzeit die ärztliche Bescheinigung in Textform. Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den ärztlich bescheinigten Zeitraum andauert, müssen Sie uns dies spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Hierfür benötigt die Versicherung erneut eine ärztliche Bescheinigung in Textform.
Ja, Sie können Ihr Krankentagegeld nach einer Gehaltserhöhung innerhalb von zwei Monaten anpassen.
Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem von Ihrer Krankenkasse geleisteten Krankengeld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vorsorge entsprechend anzupassen. Bei Gehaltserhöhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bisheriges Krankentagegeld der neuen Einkommenssituation anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur noch das Krankengeld, was oft eine große Differenz zum Nettoeinkommen ausmacht.
„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.
Eine Krankentagegeldversicherung sichert Ihnen Ihr gewohntes Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
Ja, Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu können.
Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt. Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer erhalten Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Ebenfalls erhalten freiwillig in der GKV Versicherte Krankengeld, sofern sie Anspruch auf dieses bei ihrer Krankenkasse haben. Dieses wird als Einkommensersatzleistung nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet. Es beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, wovon noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Unsere Krankentagegeldversicherung reduziert die Differenz zwischen diesem Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen.
Ja, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren ist und Sie eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber haben.
Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung unabhängig von einer Karenzzeit das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjahr.
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
| |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit
1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
| |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
| |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit
1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Angestellter
(gesetzlich versichert)
1Freiwillige GKV Mitglieder:
Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.
Mit der Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.
Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen
3.000,00 €
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Ihre monatliche Lücke
395,00 €
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
Eine Partnerschaft zwischen brillen.de und Deutsche Familienversicherung (DFV). Es gelten die
Datenschutzhinweise der Deutschen Familienversicherung. *Die Ausgabe von Gutscheinen/Vouchern steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Abschluss einer Versicherung. Sie erfolgt unabhängig und stellt keine Gegenleistung oder Vergünstigung für den Vertragsabschluss dar.