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Warum ist eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Arbeit­nehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krank­schreibung von Ihrem Arbeit­geber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Kranken­kasse für maximal 72 Wochen ein Kranken­geld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt.
Die Krankentagegeld­versicherung sichert im Fall einer Arbeits­unfähig­keit Ihren Lebens­standard, indem es die Differenz zwischen dem Kranken­geld der gesetzlichen Kasse und dem tat­säch­lichen Gehalt aus­gleicht.

Die brillen.de versicherungs.deals exklusiv für unsere Kunden: Mit jedem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bis zu 200 € Brillen-Guthaben sichern.

Dieses Guthaben wird Ihrem myBrillen Konto gutgeschrieben und kann wie Bargeld für Ihren nächsten Brillenkauf bei brillen.de verwendet werden.

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5 €100 €

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DFV-KrankenGeld

TESTSIEGER

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
ab 2,00
Online abschließen

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

Wenn Sie Krankentagegeld erhalten, haben Sie bis zu Ihrer Genesung oder Berufs­unfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung.

Das DFV-KrankenGeld zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit so lange, wie die Erkrankung besteht, jedoch maximal 12 Monate nach dem Auslaufen des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Genesung oder mit Anerkennung einer Berufs­unfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente sowie dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungs­pflicht der Versicherung automatisch.

Gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeld­versicherung abschließen.

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatz­versicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit dieser Zusatz­versicherung lassen sich Einkommens­ausfälle bei Krankheit oder Unfall mindern oder ausgleichen.

Es lohnt sich, zu Beginn des Berufslebens eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Die Krankentagegeldversicherung bietet allen Arbeitstätigen finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung zu Beginn des Berufslebens.

Krankentagegeld ergänzt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.

Krankentagegeld wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheiten oder Unfällen gezahlt. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Kranken­geld, das nur einem Teil Ihres bisherigen Netto­einkommens entspricht. Die finanzielle Lücke, die hierbei entsteht, kann durch die tägliche Auszahlung des Krankentagegeldes minimiert werden. 

Der genaue Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn und in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages unter­scheidet sich je nach Alter des Versicherungs­nehmers bei Versicherungs­beginn. Umso jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag. Des Weiteren richtet sich der Betrag auch danach, in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern. 

Das Krankentagegeld sollte Ihre monatlichen Lebenskosten decken können, darf aber nicht nicht höher als das jährliche Netto­ein­kommen sein.

Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 78 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Netto­gehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Netto­einkommen.

Die Höhe des versicherten Kranken­tagegeldes legt der Kunde bei Abschluss der Versicherung fest.

Das Krankentagegeld sollte so festgelegt sein, dass es die Einkommenslücke zwischen Ihrem bisherigen Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate) und dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse abdeckt. Die genaue Höhe des ausgezahlten Kranken­geldes hängt von individuellen Faktoren wie Einkommens­höhe, Steuerklasse, Kindern und weiteren Punkten ab. In der Regel liegt die Höhe bei weniger als 80 % des bisherigen Netto­einkommens. Die Höhe des Kranken­tagegeldes sollte so festgelegt werden, dass die Höhe der entstehenden Einkommens­lücke nicht überschritten wird, da es ansonsten zu Kürzungen beim Kranken­tagegeld kommen kann. 

Sie müssen Ihrer Versicherung ein ärztliches Attest, die Höhe des Kranken­geldes und die Dauer des Bezuges mitteilen.

Im Krankheitsfall müssen Sie uns einen Nach­weis der Krankenkasse über die Höhe und Dauer des Krankengeldbezuges und die ärztliche Bescheinigung über die Arbeits­unfähigkeit vorlegen. Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir innerhalb der ersten Woche nach Ende der Karenzzeit, jede weitere innerhalb von 5 Kalender­tagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeits­unfähigkeit. Danach zahlen wir rückwirkend das Krankentagegeld aus.

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse und Krankentagegeld von einer privaten Zusatzversicherung gezahlt.

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). In der Regel erhält ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen krank ist, ein Krankengeld, das nicht höher ist als 70 % des Bruttoeinkommens oder maximal 90 % des Nettoentgeltes. Was der Arbeit­nehmer am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt, liegt regel­mäßig noch einmal niedriger, da die Sozial­abgaben abgezogen werden. Das Kranken­tagegeld wird von einem privaten Zusatz­versicherer gezahlt und gleicht die Differenz, sofern in passender Höhe abgesichert, zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld der gesetzlichen Kasse aus.

Das Krankentagegeld endet mit dem Eintritt der Berufs­unfähigkeit. In Ausnahmen können Sie jedoch noch bis zu 6 Monate ein Kranken­tagegeld beziehen.

Wenn Sie berufsunfähig sind, endet der Vertrag mit uns mit Eintritt der Berufs­unfähigkeit. Sofern zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Leistungen wegen Berufs­unfähigkeit beansprucht werden, leisten wir bis zu 6 Monate lang weiter ein Krankentagegeld.

Wenn Ihnen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sollten Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen.

Sobald Sie arbeitsunfähig werden und dies von einem Arzt bescheinigt bekommen haben, sollten Sie dies schnellstmöglich Ihrem Versicherer melden. Dieser braucht spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der Karenzzeit die ärztliche Bescheinigung in Textform. Wenn die Arbeits­unfähigkeit über den ärztlich bescheinigten Zeitraum andauert, müssen Sie uns dies spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeits­unfähigkeit mitteilen. Hierfür benötigt die Versicherung erneut eine ärztliche Bescheinigung in Textform. 

Ja, Sie können Ihr Krankentagegeld nach einer Gehaltserhöhung innerhalb von zwei Monaten anpassen.

Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Netto­einkommen und dem von Ihrer Kranken­kasse ge­leisteten Kranken­geld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vor­sorge ent­sprechend an­zu­passen. Bei Gehalts­er­höhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bis­heriges Kranken­tagegeld der neuen Ein­kommens­situation an­passen – ohne erneute Gesundheits­prüfung.

Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur noch das Krankengeld, was oft eine große Differenz zum Nettoeinkommen ausmacht.

„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.

Eine Krankentagegeldversicherung sichert Ihnen Ihr gewohntes Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Mit unserer Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.

Ja, Sie müssen gesetzlich kranken­versichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu können.

Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung sinnvoll ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt. Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer erhalten Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Ebenfalls erhalten freiwillig in der GKV Versicherte Krankengeld, sofern sie Anspruch auf dieses bei ihrer Krankenkasse haben. Dieses wird als Einkommens­ersatzleistung nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet. Es beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, wovon noch die Sozial­versicherungs­beiträge abgezogen werden. Unsere Kranken­tagegeld­versicherung reduziert die Differenz zwischen diesem Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen.

Ja, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren ist und Sie eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber haben.

Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung unabhängig von einer Karenzzeit das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjahr.

Krankentagegeld­versicherung

Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Individuelle Absicherung
auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt
Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.
bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit
1. - 6. Monat zu 100 %
bei Arbeitslosigkeit
max. 12 Monate
bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor
Wartezeiten
Vertragslaufzeiten
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DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Individuelle Absicherung
auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt
Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.
bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit
1. - 6. Monat zu 100 %
bei Arbeitslosigkeit
max. 12 Monate
bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor
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DFV-KrankenGeld

Angestellter
(gesetzlich versichert)

1Freiwillige GKV Mitglieder:
Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Wichtige Gründe für eine Krankentagegeld­versicherung

„Bei Krank­heit zahlt doch der Arbeit­geber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die ge­setz­liche Kranken­kasse zahlt Ihnen ein Kran­ken­geld, aber die Differenz zwischen Netto­einkommen und Kranken­geld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleich­blei­benden Kosten. Besser, Sie sorgen recht­zeitig v­or.

Mit der Kranken­tage­geld­versicherung DFV-Kranken­Geld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Netto­ein­kom­men bei längerer Arbeits­unfähig­keit. Ihr Erspartes bleibt un­an­ge­tas­tet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und wer­den einfach in Ruhe wieder gesund.

Bei uns verlieren Sie nie den Über­blick. Im DFV-Kunden­portal können Sie jeder­zeit auf Ihre Vertrags­unter­lagen zu­greifen und diese runter­laden. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Service­center und die Schnell­regulierung.

Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungs­schein und alle Service-Nummern auch mobil ver­fügbar.

Fallbeispiele

Krankentagegeldversicherung

    Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung

    DFV-KrankenGeld

    Krankentagegeld

    Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfall­versicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.

    Wiedereingliederung

    Wieder­eingliederungs­maßnahmen sollen Arbeit­nehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schritt­weise wieder an die Belastungen ihrer Er­werbs­tätig­keit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeit­punkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wieder­eingliederung sorgt die Kranken­tage­geld­versicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Er­werbs­tätig­keit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

    Reha und Krankenhausaufenthalt

    Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl am­bu­lant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Kranken­tage­geld für jeden Kalendertag der Arbeits­unfähig­keit. Auch im Falle von medi­zinischen Reha­bili­tations­maßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

    Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel

    Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.

    Bruttoeinkommen

    3.000,00 €

    Nettoeinkommen monatlich

    1.888,00 €

    Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)

    1.699,00 €

    ./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)

    206,00 €

    Krankengeld netto

    1.493,00 €

    Ihre monatliche Lücke

    395,00 €

    Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

    Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

    Fragen zu unseren Bedingungen? Rufen Sie uns an.

      069 958 69 311
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    Kundeninformationsblatt
    Versicherungsbedingungen
    Anhang zu den Versicherungsbedingungen

    Eine Partnerschaft zwischen brillen.de und Deutsche Familienversicherung (DFV). Es gelten die

    Datenschutzhinweise der Deutschen Familienversicherung. *Die Ausgabe von Gutscheinen/Vouchern steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Abschluss einer Versicherung. Sie erfolgt unabhängig und stellt keine Gegenleistung oder Vergünstigung für den Vertragsabschluss dar.

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