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100 % Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Gesetzliche Zuzahlungen
15.000 €
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12.000 €
100 % Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Gesetzliche Zuzahlungen
Der DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Darüber hinaus steht die ambulante Krankenzusatzversicherung auch für Kosten von Vorsorgeuntersuchungen ein, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen.
Wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Krankheit wie Krebs festgestellt, so steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finanziellen Unterstützung zur Seite.
Schutzimpfungen gegen bakterielle und virale Infektionskrankheiten sind wichtig. Damit können schwere Krankheiten verhindert werden. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen und für alle weiteren, sinnvollen Schutzimpfungen, z. B. gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – auch außerhalb von Risikogebieten.
Einen Sonderfall bilden Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Diese gehören nicht zum generellen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt auch diese oftmals sehr kostenintensiven Auslandsreiseschutzimpfungen zu 100 % (max. 200 Euro alle 2 Jahre).
Für verschreibungspflichtige Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel muss der gesetzlich Krankenversicherte Zuzahlungen entrichten. Für verschreibungspflichtige Medikamente sind dies z. B. zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten auch für Internet-Apotheken. Bei ambulanten Behandlungen werden Fahrtkosten nur noch selten übernommen.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen) und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung zu 100 % nach Vorlage der Belege mit Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ja, Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zusatzversicherung setzte genau dort an und bietet Ihnen eine Kostenübernahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.
Damit Sie bei schwerer Krankheit nicht auch noch mit finanziellen Belastungen kämpfen müssen, bietet die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Leistungszeit bei Myokardinfarkten (akut/rezidivierend), Hirninfarkt und Schlaganfall beträgt ein Jahr. Bei bösartigen Neubildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neubildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems beträgt die Leistungszeit der finanziellen Unterstützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Beim DFV-AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, Sie können Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung sofort mit Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind lediglich bereits vor Vertragsbeginn bekannte, begonnene oder angeratene Behandlungen.
Grundsätzlich sind private Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings profitieren nur die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit, denn: Es gibt einen relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser ist in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Somit kann nur versichert werden, wer auch Versicherter in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Sie legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren? Im Rahmen der Tarife DFV-AmbulantSchutz Komfort, Premium und Exklusiv erstatten wir Ihnen auch diese Kosten, wenn die Behandlung aufgrund einer der versicherten schweren Erkrankungen erfolgt.
Bei einem eigenanteilsfreien Hörgerät (Kassenmodell) tragen gesetzlich Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Gerät. Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der Versicherung DFV-AmbulantSchutz für Sie.
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Bei besonders schweren Krankheiten | X | 100 %, max. 3.000 € pro Jahr der Leistungszeit | 100 %, max. 6.000 € pro Jahr der Leistungszeit | 100 %, max. 12.000 € pro Jahr der Leistungszeit |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall | X | |||
Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem | X | |||
Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem | X | |||
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre | 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr | 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr | 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr | 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr |
Bei besonders schweren Krankheiten | X 100 %, max. 3.000 € pro Jahr der Leistungszeit 100 %, max. 6.000 € pro Jahr der Leistungszeit 100 %, max. 12.000 € pro Jahr der Leistungszeit |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall | X |
Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem | X |
Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem | X |
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 1.000 € alle zwei Versicherungsjahre |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre 100 %, max. 200 € alle zwei Versicherungsjahre |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr 100 %, max. 100 € pro Versicherungsjahr |
Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen.
Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von der leistungsstarken Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet.
Bei einer besonders schweren Erkrankung möchte man als Betroffener alle medizinischen Heilungsmöglichkeiten ausschöpfen. Doch oftmals scheitert die Behandlung mit alternativen Heilmethoden oder erstklassigen Medikamenten an den hohen Kosten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet deshalb in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Da schwere Krankheiten, z. B. bösartige Neubildungen bei Krebs, in der Regel sehr langwierig sind, wird diese finanzielle Unterstützung – bei bestimmten Erkrankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer bösartigen Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Ganz gleich, ob Arznei- oder Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Schutzimpfungen: Der DFV-AmbulantSchutz steht für die Kosten ein, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung im ambulanten Bereich nicht übernimmt. Doch unsere Krankenzusatzversicherung kann noch viel mehr: Wir erstatten auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen.
Doch was geschieht, wenn bei der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Erkrankung festgestellt wurde? Auch dann steht Ihnen der DFV-AmbuantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finanziellen Unterstützung zur Seite.
Ein winziger Schnitt oder der Biss einer Zecke genügen, um infolge einer Infektion schwerwiegend und manchmal sogar lebenslang zu erkranken. Mit einer Schutzimpfung sind Sie auf der sicheren Seite. Tatsächlich ist es aber so, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht für alle Impfungen leistet.
Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch außerhalb der Risikogebiete. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen, die Sie als Prophylaxe für Ihre Auslandsreise benötigen.
Als Kassenpatient kommt man um teure Zuzahlungen kaum noch herum. Ob Zuzahlungen für schmerzlindernde Medikamente, entspannende Massagen oder der Besuch beim Heilpraktiker - für gewöhnlich summieren sich die Zuzahlungen zu einem beachtlichen Betrag.
Mit unserer ambulanten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie einen besonderen Kostenschutz. Der DFV-AmbulantSchutz erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen bei ambulanten Behandlungen zu 100 %.
Damit Ihre Gesundheit nicht an den Kosten scheitert: Im Fall einer schweren Erkrankung bietet die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Leistungszeit bei Myokardinfarkten (akut/rezidivierend), Hirninfarkt und Schlaganfall beträgt ein Jahr. Bei bösartigen Neubildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neubildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems beträgt die Leistungszeit der finanziellen Unterstützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einem späteren Zeitpunkt z. B. erneut zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.
In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.
DFV-AmbulantSchutz
DFV-AmbulantSchutz Basis eignet sich für jeden, der 100 % seiner Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen absichern möchte.
Der große Gesundheits-Check mit Blutbild und Belastungs-EKG, aber auch Hauttyp-Bestimmung, Schilddrüsen-Vorsorge, Ultraschall-Untersuchungen oder die Lungenfunktionsprüfung gehören zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen, die ebenso wie Krebsvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge oder Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen abgesichert sind.
DFV-AmbulantSchutz Komfort
Sollte eine schwere Krankheit (z. B. Krebs) festgestellt werden, dann gewährt Ihnen der DFV-AmbulantSchutz Komfort zusätzlich noch eine finanzielle Unterstützung von 3.000 € im Jahr.
Damit eignet sich die Komfort-Variante für jeden, der gerne einen "Notgroschen" parat haben möchte, um z. B. plötzlich anfallende Sonderausgaben im Krankheitsfall spontan bewältigen zu können.
Natürlich werden auch in der Komfort-Variante alle Kosten für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.
DFV-AmbulantSchutz Premium
Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs) erhalten Sie mit dem DFV-AmbulantSchutz Premium zusätzlich eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 6.000 € im Jahr.
Diese können Sie z. B. für alternative Heilmethoden verwenden. Wenn Sie einen Heilpraktiker oder Osteopathen aufsuchen, sind die Kosten für gesetzlich Versicherte oft nicht von den Krankenkassen gedeckt. Der Premium-Schutz bietet Ihnen, mit dem beachtlichen Betrag von 6.000 €, eine gute Möglichkeit, diesen ohne finanzielle Engpässe auszuprobieren.
Alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden analog der Basis-Variante natürlich auch hier zu 100 % erstattet.
DFV-AmbulantSchutz Exklusiv
Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs), zahlen wir Ihnen mit dem DFV-AmbulantSchutz Exklusiv eine finanzielle Soforthilfe von 12.000 € im Jahr. Bei permanenten Neubildungen verlängert sich damit auch die entsprechende Leistungszeit.
Die Exklusiv-Variante bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie gerade in Zeiten der schweren Krankheit, finanziell absolut flexibel sind.
Egal ob Sie kurzfristig z. B. einen Elektrorollstuhl, teure Medikamente zur Schmerzlinderung oder die Behandlung durch einen privaten Spezialisten benötigen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden - Sie investieren das Geld ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen, für eine bestmögliche Genesung.
Alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Telefon 069 958 69 915