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< Glasveredelung
Glaukom >
Glasverordnung
Glasverordnung ist ein anderer Begriff für
Brillenverordnung oder
Brillenrezept. Auf der Glasverordnung steht also welche Brillengläser man benötigt, damit die
Fehlsichtigkeit behoben werden kann und das Sehen wieder einwandfrei möglich ist. Nach dieser Glasverordnung wird die Brille vom Optiker angefertigt, genauer gesagt werden nach der Glasverordnung die Gläser der Brille präzise angefertigt. Es ist enorm wichtig, dass die Glasverordnung die Korrektionswerte wirklichkeitsgetreu wiedergibt, damit die Brille auch tatsächlich die Fehlsichtigkeit beheben kann. Zum Feststellen der
Korrektionswerte sollte man daher unbedingt einen Fachmann aufsuchen, der
Augenoptiker oder Augenarzt bietet sich dafür an.Die Glasverordnung ist also die Bestandsaufnahme der Fehlsichtigkeit und von größter Wichtigkeit, wenn diese korrigiert werden soll. Die Verordnung beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Werte, die entsprechend der jeweiligen Fehlsichtigkeit, der
Ametropie, bei der Anfertigung der Brille oder dem Kauf der
Kontaktlinsen berücksichtigt werden müssen. Liegt z. B. eine
Hornhautverkrümmung, der sogenannte
Astigmatismus vor, dann sind Angaben zum
Zylinder und zur
Achse nötig. Bei der
Altersweitsichtigkeit, der
Presbyopie, sind in der Glasverordnung die Angaben zum
Nahzusatz von Relevanz, damit die Brille ein scharfes Sehen im Nahbereich ermöglichen kann. Die Sehstärke wird mit der
Dioptie angegeben, nach diesem Wert wird die optische Linse angefertigt.Da sich das Auge im Laufe der Jahre allerdings verändert, ist die Glasverordnung nicht endgültig. In regelmäßigen Abständen sollte der Augenarzt oder der
Optiker konsultiert werden, um die Richtigkeit der Glasverordnung zu überprüfen und so sicherzustellen, dass noch immer die passende Korrektionshilfe verwendet wird. Weitere verwandte Begriffe: